Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit Unternehmen verbindlich, soweit sie mit unseren Leistungen in Zusammenhang stehen. Sie gelten auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung in der jeweiligen bekannten aktuellen Form als vereinbart.
Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen sind nur insoweit anerkannt, als eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. Angebote
Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend, insbesondere Gewichts-, Leistungs- und Farbangaben sowie Proben und Muster sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist von dem Kunden auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung z.B. mit einer Ausschreibung hin zu überprüfen, Abweichungen gehen zu seinen Lasten. Als Beschaffenheit der angebotenen Waren gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung bzw. Rechnungslegung als angenommen, die Warenlieferung ersetzt die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind unwirksam. Es gilt die Schriftform.
3. Preise
Die Preise verstehen sich stets ab Lager bzw. Werk und zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Lieferkostenanteile werden bei Lieferung an das Kundenlager oder die Baustelle gesondert zum Selbstkostenpreis berechnet. Gleiches gilt für Verpackungen und deren Entsorgung. Falls bis zum vorgesehenen Liefertag, sofern dieser vier oder mehr Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen in der Preisgrundlage z.B. durch Preiserhöhungen der Zulieferer, eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten sowie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Kunden zu tragen. Gleiches gilt auch bei Teillieferungen aus Abrufaufträgen.
4. Lieferung und Rücktritt
Vorgesehene Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigt sind, stets unverbindlich. Von uns genannte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass wir die von ihm bestellten Waren von einem unserer Zulieferer einkaufen. Sofern eine richtige und rechtzeitige Belieferung durch den Zulieferer nicht erfolgt, sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern, es sei denn, die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist von uns zu vertreten. Wir werden solche Umstände dem Kunden unverzüglich mitteilen. Dieser kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder in angemessener Frist liefern werden. Erfolgt die Erklärung nicht, kann der Kunde zurücktreten. Die Gegenleistung wird unverzüglich von uns erstattet. Gleiches gilt, sollten diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers und dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und Einflussbereiches liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. höhere Gewalt, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe), auftreten. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gelten als selbständige Lieferungen. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung haben wir so lange nicht zu vertreten, als uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten kein Verschulden trifft. Haben wir Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
5. Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager/Werk. Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden über (Versand). Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, sofern dadurch nicht der Liefertermin nach vorne verschoben wird. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern. Lieferung an Baustelle oder Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen bis zum Ende einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Das Abladen der Ware und deren Lagerung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Bestellers, auch wenn es durch unsere Mitarbeiter geschieht. Dies gilt auch dann, wenn der vom Kunden benannte Anlieferungsort von diesem nicht besetzt ist. Mängel der Verpackung können nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Verpackung bei uns in ordnungsgemäßer Weise erfolgte.
6. Vertragsaufhebung, Rücknahme
Für Aufhebungen von bestätigten Bestellungen ist unser vorheriges schriftliches Einverständnis erforderlich. In diesem Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Für den Fall, dass bereits ausgelieferte Waren zurückgenommen werden, erhöht sich diese Entschädigung auf 20% zuzüglich der durch den Rücktransport entstandenen Aufwendungen.
7. Nacherfüllung (Gewährleistung)
Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Mangelhafte Gegenstände sind zur Besichtigung bereit zu halten oder auf unser Verlangen an uns zurückzuschicken. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Nacherfüllungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts verändert werden. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Soweit Mängel der angelieferten Gegenstände vorliegen, leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung, wobei zwei Nachbesserungsversuche als vereinbart gelten, oder durch Ersatzlieferung. Die Nacherfüllung durch uns erfolgt innerhalb angemessener Fristen, wobei für den ersten Nachbesserungsversuch eine kürzere Frist als die ursprüngliche Lieferfrist unangemessen ist.
Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadens- und Aufwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, in diesem Fall tritt Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und wir uns darauf berufen; der Kunde kann ausstehende Zahlungen insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gebrauchte Sachen verkaufen wir unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
8. Zahlungsbedingungen
Unserer Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils ältesten offenen Forderungen nach unserer Wahl verrechnet. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, solange der Kunde allen Zahlungsverpflichtungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele nachkommt. Schecks und Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und vorbehaltlich der Einlösung zahlungshalber hereingenommen. Erfüllung tritt erst mit Tag der Wertstellung ein. Sofern durch Zahlungsrückstand oder anderweitige erkennbare Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Kunden unsere Ansprüche gefährdet sind, sind wir berechtigt:
1. Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, Ziff. 5 Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend;
2. sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf Zahlungsvereinbarungen oder Fälligkeiten, auch wenn dafür noch nicht fällige Wechsel gegeben wurden, sofort geltend zu machen.
3. nach Setzen einer angemessenen Frist von allen unsererseits noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten, Ziff. 6 gilt entsprechend.
Wir sind berechtigt, zur Beitreibung unserer Forderung ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde, soweit er sich mit dem Ausgleich der Forderung im Verzug befindet. Der Kunde darf fällige Zahlungen nur zurückhalten, wenn der Gegenanspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, aus dem gleichen Vertragsgegenstand herrührt und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
(1) Kauf auf Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb 20 Kalendertagen nach Rechnungstellung an unseren externen Partner Billpay GmbH www.billpay.de] fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
(2) Kauf per Lastschrift; Einzugsermächtigung; Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften
(a) Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch unseren externen Partner Billpay GmbH [Link auf www.billpay.de] von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit ermächtigen Sie die Billpay GmbH widerruflich, die von Ihnen durch den Kauf per Lastschrift zu entrichtenden Zahlungen zulasten des Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
(b) Die Zahlungsart Kauf per Lastschrift besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH sowie ein in Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf per Lastschrift über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
(c) Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt sind und für die erforderliche Deckung sorgen werden. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für uns und die Billpay GmbH verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigen Sie Billpay, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 12,00 pro Rücklastschrift zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gesamte von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum. Zusätzlich werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderung um mehr als 20% übersteigt: Verarbeitung oder Vermischung erfolgen für uns als Lieferanten, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird hiermit vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der entstehenden Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Alle Waren, an denen uns ein (Mit-)Eigentum zusteht, gelten als Vorbehaltsware zur Absicherung der Saldenforderung. Der Kunde verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Er tritt seine durch Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung sowie aus sonstigen Rechtsgründen entstehenden Forderungen (z.B. ggü. Versicherungen, aus unerlaubter Handlung) einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent in Höhe des von uns hierfür gelieferten Warenwertes bereits zum Zeitpunkt unserer Lieferung an uns ab. Abgetreten wird der letztrangige Teil der fälligen Forderung, der unserem Warenwert entspricht. Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Der Kunde ist nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs berechtigt, von uns gelieferte Waren zu verarbeiten, weiterzuveräußern und / oder daraus resultierende Forderungen einzuziehen. Diese Berechtigung wird bereits jetzt für den Fall widerrufen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung nicht vertragsgemäß nachkommt (insbesondere bei Zahlungsverzug) oder bei Zahlungsstockungen auch Dritten gegenüber. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind nicht zulässig. Der Käufer ist auf unser Verlangen, insbesondere bei Widerruf der Verfügungsberechtigung jederzeit verpflichtet, die gemäß dieser Geschäftsbedingungen an uns erfolgten Abtretungen dem jeweiligen Drittschuldner offen zu legen und auf jede ihm mögliche Weise sicherzustellen, dass eine Zahlung des Drittschuldners mit schuldbefreiender Wirkung nur ans uns erfolgen kann. Der Kunde ermächtigt uns bereits jetzt, die Abtretung dem Drittschuldner jederzeit anzuzeigen. Der Kunde ist uns gegenüber verpflichtet, Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus der Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen. Er hat uns seine Abnehmer zu benennen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Gelder mit kaufmännischer Sorgfalt aufzubewahren und spätestens bei Fälligkeit unserer Forderungen an uns abzuführen. Im Falle des Entzuges der Einzugsberechtigung ist er uns gegenüber zur Offenlegung unserer und seiner gesamten Forderungen verpflichtet und hat im Zweifelsfall den Nachweis zu erbringen, dass bestimmte Forderungen nicht aus der Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entstanden sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir darüber hinaus berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, das weder unser Eigentum an der gelieferten Ware noch unsere Rechte an den abgetretenen Forderungen in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden; er hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Gefahr einer derartigen Beeinträchtigung durch Dritte gegeben oder zu befürchten ist.
(1) Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
10. Zusätzliche Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragtypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsverletzungen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit uns, auch für Scheck- und Wechselverpflichtungen, ist Hameln Gerichtsstand und nach unserer Wahl Erfüllungsort Aerzen/Herkendorf oder der Versandort der jeweiligen Ware.
Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Abschluss des Vertrages seinen Wohn-/Geschäftssitz aus dem Inland hinaus verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Salvatoresche Klausel
Der Vertrag zwischen uns und dem Käufer einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden.




